Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
«Nachdem ich das Auge verloren hatte und alleine zuhause lag, dachte ich über meine Krebsdiagnose nach. Überlegte ich mir, wie zufrieden ich wäre, wenn das Leben enden, wenn ich jetzt sterben würde.»
In Zürich ist es möglich, sich zu Füssen eines handwerklichen Meisterstückes begraben zu lassen.