Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Ehegatten bestmöglich absichern
Eheleute sind grundsätzlich berechtigt am Vermögen des jeweils anderen Ehepartners. In welchem Umfang bestimmt sich meist durch den gewählten Güterstand. Neben der Wahl eines solchen, stehen Ehegatten auch Nutzniessungsrechte zur gegenseitigen Absicherung zur Verfügung.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Grundbegriffe rund um den Erbteil
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – brauche ich beides?
Der Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung kommen im Falle einer plötzlichen Urteilsunfähigkeit zur Anwendung. Die Patientenverfügung bezieht sich auf die Vertretung in medizinischen Fragen, der Vorsorgeauftrag auf andere Lebensbereiche.
Die Vaterschaftsanerkennung
Der biologische Vater eines Kindes ist nicht zwingend dessen Vater im rechtlichen Sinn. Je nach Beziehung der Eltern ist für die rechtliche Vaterschaft eine Anerkennung notwendig. Dieser Beitrag zeigt auf, wann eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist und wie sie erfolgt.
Testament verfassen im Konkubinat
Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.
Testament erstellen: So geht’s
Im zweiten Teil unseres Beitrags zeigen wir Ihnen, wie Sie mit dem DeinAdieu Testamentgenerator einfach Ihr Testament erstellen können.