Durch den Tod eines Menschen wird die Erbteilung eingeleitet. Da die finanzielle Lage des Verstorbenen oft unklar ist, hilft ein öffentliches Inventar. Dieses erleichtert Entscheidungen bezüglich der Erbmasse und verschafft Klarheit über deren Zusammensetzung.
Nach dem Todesfall einer geliebten Person stellen sich viele Fragen bezüglich des Erbes. Insbesondere, ob die Erben der verstorbenen Person den Nachlass annehmen oder ausschlagen sollen. Für die Beantwortung dieser Frage stehen das öffentliche Inventar und die amtliche Liquidation zur Verfügung.
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Wer Darlehen hört, denkt zunächst an einen Bankkredit. Aber auch in Familien oder unter Freunden wird regelmässig Geld ausgeliehen. Dabei überlegen sich wenige, was im Todesfall damit passiert. Dies kann sich als kostspieliger Fehler herausstellen.
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.