Sollte man an das Ende des Lebens gelangen sein, kann die Sterbebegleitung eine grosse Unterstützung darstellen. In gewissen Fällen können die betroffenen Personen in der Schweiz sogar die passive Sterbehilfe oder die Freitodhilfe in Anspruch nehmen.
Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
Das Coronavirus – auch bekannt als COVID-19 – kann zu schweren Krankheitsverläufen führen. Die Patientenverfügung oder -vollmacht macht im Hinblick auf eine Urteilsunfähigkeit Sinn. Eine gute Gelegenheit, sich mit dem Thema (neu) zu befassen.
Es ist immer zu früh über die Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase zu reden, bis es zu spät ist. Dr. med. Alois Birbaumer, Beirat von DeinAdieu und Autor Martin Schuppli unterhielten sich zum Jahreswechsel über Leben und Sterben.
«Über Leben und Sterben zu reden, ist immer zu früh – bis es zu spät ist», sagt Martin Schuppli. Der DeinAdieu-Autor bietet in seinem Büro mit Schaufenster Interessierten die Möglichkeit, über «Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase» zu sprechen. Mit seinem Schreib- und Schwatzgeschäft in Walenstadt will der Autor etwas beitragen, das Tabuthema Tod aufzuweichen.
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.
Wollen Sie eine Vertrauensperson mit einer Aufgabe beauftragen, so können Sie dies mit einer Vollmacht tun. Je nach dem, wen Sie mit welchen Tätigkeiten bevollmächtigen wollen, kommen unterschiedliche Vollmachten in Frage.
Es gibt Momente im Leben, da ist es nötig, jemandem sein Vertrauten zu schenken. Angela Maria Villiger weiss, was zu tun ist, bevor einen der Tod ereilt.