Patientenverfügung – was muss rein?

Medizinische Massnahmen bedürfen der Zustimmung der Patientin. Sie können Massnahmen im Rahmen Ihrer Patientenverfügung im Voraus zustimmen oder ablehnen. Diese wird erst dann wirksam, wenn jemand urteilsunfähig ist und medizinische Entscheidungen gefällt werden müssen.

Zu welchen medizinischen Massnahmen sollte ich mich äussern?

Zunächst sollten Sie zum Thema Reanimation Stellung nehmen: Wollen Sie im Fall eines Herzstillstandes wiederbelebt werden? Sie können sich dazu in genereller Form äussern oder auch in eingeschränkter Form, d.h. Reanimation nur bei günstiger Prognose. 

Da Ärztinnen sowie gesundheitliche Fachpersonen gemäss Gesetz eine Pflicht zur Hilfeleistung im Notfall haben, wird in den meisten Fällen eine Reanimation durchgeführt. Dies weil keine Zeit besteht, den Willen des Patienten abzuklären.

Des Weiteren sollten Sie sich zu Behandlungszielen bei schlechter Prognose äussern. Im Falle einer guten Prognose, also wenn Sie sich aller Voraussicht nach erholen und ein selbst bestimmtes Leben weiterführen werden können, werden alle erforderlichen Massnahmen eingesetzt. 

Bei der negativen Prognose geht es um die Bereiche Palliative Care (Palliativmedizin und –pflege). Diese kommt bei Patienten mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Erkrankungen zum Einsatz. Es kann allerdings, trotz einer Regelung in Ihrer Patientenverfügung, zu einer Neubeurteilung unter Berücksichtigung der Schmerz- und Symptomlinderung kommen, wenn Sie diese im Unwissen ausgefüllt haben. Medizinische Massnahmen, die in bestimmten Momenten palliativ unumgänglich sind, weil die Situation sonst zu unzumutbaren Schmerzen führen würde, können zudem nicht ausgeschlossen werden.

Was ist meine Werthaltung?

Bei diesem Teil der Patientenverfügung erfahren Ihre Vertreter und das Behandlungsteam, welche Lebenseinstellungen und Werte Ihnen bei medizinischen Entscheidungen wichtig sind und welche Erwartungen Sie haben. Es geht um Themen wie Motivation, eine Patientenverfügung zu verfassen, religiöse Einstellung, Definition von Lebensqualität, Wichtigkeit von Schmerzfreiheit usw.

Da Sie bei den medizinischen Massnahmen kaum jede Situation regeln können, ist es wichtig, dass Sie sich auch in abstrakter Weise zu ihren Vorstellungen äussern. Die vertretungsberechtigten Personen und das Behandlungsteam sind entlastet, wenn sie das Gefühl haben, in Einklang mit Ihren (Wert-)Vorstellungen zu handeln.   

Wie bewahre ich meine Patientenverfügung auf?

Sie können Ihre Patientenverfügung beispielsweise bei Ihrem Hausarzt hinterlegen. Dieser kann Ihnen auch dabei helfen, Ihnen die medizinischen Massnahmen zu erklären und Ihre Werthaltung zu eruieren. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten zur Aufbewahrung, z.B. die Hinterlegungsstelle des Schweizerischen Roten Kreuzes. Ansonsten ist es ohnehin sinnvoll, alle Ihre wichtigen amtlichen Dokumente beisammen aufzubewahren. So sind diese im Ablebensfall einfach auffindbar. Sicherlich ist es sinnvoll, diese zu Hause in einem Safe, bei ihrem Willensvollstrecker oder beim überlebenden Ehegatten aufzubewahren. Allenfalls – und sicherlich sinnvollerweise – können Sie auch mit Ihrem Notar/Anwalt eine Aufbewahrung abmachen.

Auf DeinAdieu.ch können Sie eine Patientenverfügung für die Schweiz ganz einfach und gültig erstellen. Zudem finden Sie in unserem Dienstleistungsverzeichnis eine breite Palette an Personen, die Ihnen nicht nur bei der Ausarbeitung helfen, sondern eine Patientenverfügung auch gerne für sie aufbewahren.

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