Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?

Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht einer Person die Gestaltung der eigenen zukünftigen Angelegenheiten. Sie tritt in Kraft, wenn die erstellende Person urteils- oder handlungsunfähig wird. Das Schriftstück entfaltet erst Wirkung, wenn die erteilende Person urteilsunfähig geworden ist. Zudem muss die Urteilsunfähigkeit den im Auftrag umschriebenen Bereich betreffen.

Der mögliche Inhalt

Der Inhalt des Vorsorgeauftrags bestimmt sich aus den Anordnungen der Verfasserin. Diese stützt sich auf die persönliche Lebenssituation und ihre eigenen Bedürfnisse. Verschiedene Aufgaben kann die Verfasserin einzeln, zusammen oder vollständig übertragen. Weiter kann die Verfasserin konkrete Handlungsanweisungen geben oder bestimmte Handlungen explizit ausschliessen. So ist es möglich, dass die Vermögensverwaltung von der Vertretung im Rechtsverkehr getrennt wird und eine Person davon explizit ausgeschlossen wird. Folglich kann es sein, dass Ihr Sohn ihr Vermögen verwaltet, wohingegen der überlebende Konkubinatspartner die Rechtsvertretung übernimmt. 

Im Vorsorgeauftrag kann auch die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf medizinische Belange (sogenannte Patientenverfügung) enthalten sein. Diese kann wiederum einer anderen Person – im vorangegangenen Fall der Tochter – übertragen werden. Liegt ein gültiger Auftrag vor, kann die KESB häufig auf zusätzliche Massnahmen verzichten. Der Staat muss also bei einem rechtsgültigen und umfassenden Vorsorgeauftrag nicht einschreiten.

Worauf ist bei der Form zu achten?

Der Vorsorgeauftrag muss – gleich wie ein Testament – vollständig von Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Zur Gültigkeit kann dieser auch notariell beurkundet werden. Die an die gewählte Person zu übertragenden Aufgaben müssen klar beschrieben sein. Man kann Einzelaufgaben übertragen und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilen. Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, einen Vorsorgeauftrag abzuändern oder zu widerrufen.

Für die Errichtung der Urkunde kann auch der Beizug eines Notariats oder Rechtsanwalts sinnvoll sein. Im Übrigen bieten auch Institutionen wie beispielsweise die Pro Senectute Schweiz Hilfe an.

Auf unserer Website finden Sie neben vielen weiteren nützlichen Musterformularen eine Vorlage zur Generierung eines Vorsorgeauftrages. Sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen mag sehr unangenehm erscheinen. Es macht aber durchaus Sinn, solange man noch urteils- und handlungsfähig ist selbst über seine Belange zu bestimmen. Durch einen plötzlichen Unfall oder eine unerwartete Krankheit kann es uns leider alle treffen. Wir wären dann auf Hilfe angewiesen. Es ist deshalb lohnenswert, sich frühzeitig zu überwinden und für alle Eventualitäten vorzusorgen. 

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