Coronavirus/COVID-19: Brauche ich eine Patientenverfügung?

Das Coronavirus – auch bekannt als COVID-19 – kann zu schweren Krankheitsverläufen führen. Die Patientenverfügung oder -vollmacht macht im Hinblick auf eine Urteilsunfähigkeit Sinn. Eine gute Gelegenheit, sich mit dem Thema (neu) zu befassen.

Coronavirus Patientenverfügung empfehlenswert

Muss nun ein bewusstloser Patient mit schwerem Verlauf auf eine Intensivstation verlegt werden und müssen lebenserhaltende Massnahmen erfolgen, dann ist eine Patientenverfügung nützlich. An ihrer Bedeutung hat sich meines Erachtens mit dem Ausbruch dieser Epidemie nichts geändert. Die Patientenverfügung ist immer eine nützliche Unterlage, unabhängig des Krankheitsbildes.

Schwere Verläufe sind möglich

Zur Zeit werden wir überflutet mit Meldungen über das Corona-Virus (SARS-CoV-2). Trotz vorhandener Testverfahren ist es derzeit schwierig, einen Krankheitsverlauf vorauszusagen. Ein direkter Vergleich mit anderen bekannten Coronavirus-Erkrankungen (SARS, MERS) kann nicht gemacht werden, da es sich um andere Typen handelt. Unter 15 Prozent der COVID-19 Erkrankten durchleiden einen schweren Verlauf mit Lungenentzündung, Atemnot. Das kann zu Atemstillstand, septischem Schock oder zu einem Multiorganversagen führen.

Intubation in bestehenden Verfügungen beachten

Es geht also um die persönliche Frage: Welche Massnahmen will ich durchführen lassen, sollte ich urteilsunfähig sein? Dies kann jedermann ausführlich beschreiben. Im Beispiel COVID-19: «Sollte sich bei mir wegen Atemstillstand eine Intubation aufdrängen, soll sie durchgeführt werden, sofern mit einem Erfolg zu rechnen ist» oder eben «nicht durchgeführt werden». Diese Frage kann in jeder Patientenverfügung bei Bedarf beantwortet werden. Dazu braucht es keine spezifische Coronavirus Patientenverfügung.

Dr. Alois Birbaumer im Gespräch über Selbstbestimmung zum Lebensende
Alois Birbaumer (Foto: Paolo Foschini)

Vertretungspersonen beiziehen

Ziehen Sie vertretungsberechtigte Personen ins Gespräch über die jetzige Situation mit ein. Reden Sie über die Richtlinien, die in Ihrer Patientenverfügung aufgeführt sind.

DeinAdieu wünscht gute Gesundheit. Dr. med. Alois Birbaumer, 18.03.2020

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