Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs

Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.

Warum werden Pflichtteile durch die Erbrechtsrevision reduziert?

Wie man im erläuternden Bericht des Bundesamtes für Justiz nachlesen kann, soll dem Wunsch des Erblassers mehr Gewicht eingeräumt werden und eine Anpassung an moderne Familienverhältnisse stattfinden. So kann zum Beispiel in der Lebensrealität zu einem Stiefkind oder einem faktischen Lebenspartner eine enge Beziehung bestehen; diese würden jedoch im gesetzlichen Erbrechtsmodell nichts erhalten. Die Verwandtschaft alleine garantiert hingegen auch nicht, dass man eine enge Verbindung hat. Der Erblasser soll daher seinen Nachlass mehr nach seinem eigenen Empfinden gestalten können. Der Pflichtteil der Eltern entfällt und jener der Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert. Durch die erhöhte verfügbare Quote erhält der Erblasser mehr Gestaltungsspielraum für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und weitere Wunscherbinnen (eingesetzte Erben).

Eingesetzte Erben und gemeinnützige Organisationen / NGOs

Eingesetzte Erben sind solche, die der Erblasser selbst ausgewählt hat. Sie hätten von Gesetzes wegen keinen Erbanspruch, wenn der Erblasser sie nicht in das Testament eingesetzt hätte. Dieser Wunsch entspricht jedoch mehr und mehr den modernen Patchwork-Verhältnissen.

Die Zahl der Eheschliessungen war 2019 mit 39’000 in der Schweiz auf einem Tiefstand in den letzten 10 Jahren und immer mehr Paare leben zusammen, ohne sich rechtlich zu binden. Das heisst jedoch nicht, dass sie sich nicht absichern wollen. Auch hier wird mehr Freiraum geboten.

Viele Erblasser möchten zum Schluss etwas Gutes hinterlassen und eine gemeinnützige Organisation bedenken. Durch die verringerten Pflichtteile bietet sich dafür bald mehr Spielraum.

Der Erblasser sollte sich jedoch, bevor er eine gemeinnützige Organisation auswählt, ein vertieftes Bild über deren Aufgaben und den Einsatz der Gelder machen. Die Stiftung „Zewo“ (Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen) verleiht vertrauenswürdigen Organisationen aus der Schweiz nach einer Überprüfung ein Gütesiegel. Zewo-zertifizierte Organisationen werden regelmässig in Bezug auf die Verwendung der Spendengelder kontrolliert. Gleichwohl gibt es aber auch Organisationen, die vertrauenswürdig sind, jedoch aus anderweitigen Gründen nicht zertifiziert werden. Hierfür ist eine detaillierte eigene Prüfung der gemeinnützigen Organisation nötig.

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Fazit zur Erbrechtsrevision

Der Erblasser erhält durch reduzierte und abgeschaffte Pflichtteile mehr Freiheiten, selbst zu entscheiden, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Dadurch findet eine Anpassung an moderne Familienverhältnisse statt. Personen ausserhalb der Kernfamilie und gemeinnützige Organisationen können grössere Teile des Nachlasses erhalten. Auf Deinadieu.ch finden Sie gemeinnützige Organisationen, die Sie im Testament begünstigen können. Ihr persönliches Testament können Sie hier erstellen und nachher von Hand abschreiben. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess.

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