Swiss law not only determines who the heirs of a person are, it also stipulates the share of the estate to which the heirs are usually entitled. In order to determine the legal succession, Swiss law uses a parentelic system.
Etwas Gutes tun. An andere denken. Marlies und Georges Bertschmann aus Zürich erzählen, warum sie verschiedene Hilfswerke in ihren Testamenten bedacht haben. Es sind zwei fröhliche Menschen, Marlies und Georges Bertschmann. Wir, alle geimpft, begrüssen uns mit Ellbogenkontakt. Die Wohnung am Stadtrand von Zürich ist hell und gemütlich eingerichtet. Dem Sturm sei es zu verdanken, […]
Der eine freut sich auf soziale Kontakte in seinem Lieblingscafé, der andere auf einen Wienerschnitzelschmaus. Noch sind die Wünsche unerfüllt. Der Briefwechsel zweier Freunde.