Der Erbvertrag – mehr Gestaltungsfreiheit & Sicherheit
Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite, weniger gebräuchliche Verfügungsform. Er hat einige Besonderheiten, mit denen in bestimmten Situationen mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch mehr (Rechts-)Sicherheit für die Vertragsparteien geschaffen werden kann.
Brauchen wir einen Konkubinatsvertrag?
Immer weniger Personen in der Schweiz heiraten. Stattdessen entscheiden sie sich, eine faktische Lebensgemeinschaft (Konkubinat) zu führen. Welche rechtlichen Folgen diese Entscheidung hat und wie Sie einander dennoch absichern können, erläutert dieser Beitrag.
Die Erbengemeinschaft – wann und wozu?
Gibt es in einem Erbgang mehrere Erbinnen und Erben, so erhalten diese mit dem Tod des Erblassers den Nachlass zu Gesamteigentum. Sie bilden bis zur Teilung eine Erbengemeinschaft. Was das für Sie bedeutet, wird in diesem Artikel erläutert.
Testament verfassen im Konkubinat
Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.
Die amtliche Liquidation einer Erbschaft
Bei einer amtlichen Liquidation können Erben von einem allfälligen Überschuss profitieren. Zudem werden Erbschaftsgläubiger gerecht vergütet. Das kantonale Recht bestimmt die zuständige Behörde.
Nutzniessung oder Wohnrecht einräumen?
Manchmal ist es sinnvoll, jemandem beschränkte dingliche Rechte anstatt des vollen Eigentums über eine Sache zu vererben oder zu vermachen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die zwei wichtigsten Instrumente dazu näher bringen: die Nutzniessung und das Wohnrecht.
Die Ehe für alle kommt – was ändert sich?
Am 26. September 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Referendumsvorlage «Ehe für alle» unerwartet deutlich angenommen. Welche Neuerungen sich daraus für Familienplanung und Vorsorge ergeben, zeigen wir in diesem Artikel auf.
Was ist nach einem Todesfall zu tun?
Ein Todesfall ist eine grosse Belastung für Angehörige und nahestehende Personen. Gleich in den ersten Tagen danach fallen verschiedene Erledigungen an. In diesem Text zeigen wir Ihnen, was nach einem Todesfall wann zu tun ist.
Private Vorsorgeguthaben (Säule 3) im Erbrecht
Beim Vorsorgeguthaben der 3. Säule handelt es sich um freiwillige Einzahlungen. Unterteilt werden diese in die Säulen 3a und 3b. Welche Unterschiede bei den beiden bestehen und welchen Einfluss dies auf die Aus- und Einzahlungen haben, erfahren Sie im folgenden Artikel.