Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Manuela Daboussi kommt zum Einsatz, wenn jemand der Krebsliga Geld vererbt. Anfangs hatte sie Mühe damit, diese Menschen nie kennengelernt zu haben. Nun heftet sie für jeden Erblasser ein Papierherzchen an ihre Bürowand. Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft, welche die Verstorbenen mit einer Erbschaft ausdrücken, gibt der 40jährigen Bielerin Halt.
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Nach dem Ableben einer Person müssen zunächst all deren Vermögenswerte ausfindig gemacht werden. Anschliessend ersucht eine kantonal bestimmte Behörde den Kreis der Erbberechtigten. Diese erhalten einen Erbschein, der zum Erbe berechtigt.
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Wenn ein geliebtes Familienmitglied verstorben und der erste Schock verarbeitet ist, kommen noch diverse Pflichten auf Sie zu. Als Angehörige müssen Sie neben verschiedenen Personen auch der zuständigen Stelle den Todesfall melden.
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?