Im Schweizer Güterrecht ist vom ordentlichen und ausserordentlichen Güterstand die Rede – doch was ist ein Güterstand überhaupt? Welche Güterstände bestehen und inwiefern kann man diese mit einem Ehevertrag anpassen? Dieser Artikel bietet einen Überblick und erklärt die drei Güterstände der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.
Notarinnen haben ein vielfältiges Berufsbild, ganz besonders in der föderalen Schweiz. Wir zeigen Ihnen auf, was die wichtigsten notariellen Aufgaben sind und wie Ihnen diese bei der Lebens- und Erbschaftsplanung nützen.
Die meisten Paare in der Schweiz verzichten auf einen Ehevertrag und haben somit den „normalen“ Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (je hälftige Beteiligung an der in der Ehe erworbenen Errungenschaft). Mit einem Ehevertrag kann man einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren. Der Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden.
Variante Meistbegünstigung des Eigenheims Das ist die erste Variante, wie Sie verhindern, dass der Ehepartner das Eigenheim aufgeben muss. Mit Blick auf klassische Familienkonstellationen, in denen typischerweise der überlebende Ehegatte bzw. die überlebende Ehegattin den Nachlass mit den gemeinsamen Nachkommen zu teilen hat, bietet das Erbrecht die Möglichkeit der Begünstigung des Ehegatten. Diese besteht darin, […]
Die Ehe, die Scheidung und ihre Folgen im Allgemeinen Wie zunächst bei der Eheschliessung handelt es sich bei der Scheidung um eine rechtliche Handlung von grosser Tragweite: Aus dem Zivilstand einer Person leitet das Schweizerische Zivilgesetzbuch verschiedene Vermutungen. Dazu gehören auch zwingende Regelungen, die das Vermögen der Beteiligten betreffen. Zwischen den Ehegatten besteht ein besonderes […]
Das Notariat in der Schweiz – Sache der Kantone Eine Ausprägung des schweizerischen Vollzugsföderalismus ist die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen: Das materielle Zivilrecht, das bestimmt, welche Rechtsgeschäfte unter Privaten einer besonderen Form unterstehen (einfache oder qualifizierte Schriftlichkeit oder – in Fällen von grosser Tragweite – öffentliche Beurkundung), ist Sache des Bundes. Damit soll der […]
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.