Notarinnen haben ein vielfältiges Berufsbild, ganz besonders in der föderalen Schweiz. Wir zeigen Ihnen auf, was die wichtigsten notariellen Aufgaben sind und wie Ihnen diese bei der Lebens- und Erbschaftsplanung nützen.
Vom technologischen Wandel bleiben auch die im Rechts- und Geschäftsverkehr verwendeten Medien und Kommunikationsformen nicht unberührt. Die Frage, inwieweit einer digitalen Beurkundung bindende Wirkung zukommen kann, spielt daher bereits heute eine wichtige Rolle. Wir erklären Ihnen, was zulässig ist und was es für Sie bedeutet.
Alles wird digital, und das immer schneller. Auch der Standort Schweiz setzt zunehmend auf E-Government und service public informatisé. Das traditionell durch einen hohen Papierverbrauch geprägte Beurkundungswesen bildet keine Ausnahme von diesem Trend. Wie ist jedoch der Stand der Dinge, und welche Entwicklungen können wir erwarten?
Juristische Fachpersonen können verschiedene Aufgaben bei der Planung und Abwicklung eines Nachlasses übernehmen. So erleichtern sie die Vermögensnachfolge. In gewissen Fällen ist es nicht bloss ratsam, sondern sogar notwendig, einen Anwalt oder Notar beizuziehen.
Juristische Berufe gibt es einige, wobei sich die Arbeiten und Voraussetzungen wesentlich unterscheiden. Während der Fachanwalt sich auf ein Fachgebiet spezialisiert und vom Anwaltsverband geprüft wird, sind notarielle Tätigkeiten kantonal geregelt und variieren daher.
Je nach Kanton gelten für das Notariatswesen unterschiedliche Regelungen. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit einer Behörde bzw. Person und insbesondere auch auf die Kosten. Sie können teilweise notarielle Dienstleistungen in anderen Kantonen in Anspruch nehmen.
Während eines Erbgangs sind viele Angehörige emotional überfordert. Daher scheint es ratsam, bei der Abwicklung des Erbgangs professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Willensvollstrecker können nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen eingesetzt werden.
Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.