Was Konkubinatspartner regeln sollten

Während für Ehepaare viele Fragen des Zusammenlebens, zur Vorsorge und zum Nachlass im Gesetz geregelt werden, fehlt es für Konkubinatspaare oder andere Lebensgemeinschaften an entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Zwar gab es in den letzten Jahren einige gesetzliche Neuerungen, die auch für nicht verheiratete Paare gelten, noch immer gibt es aber für Konkubinatspaare zusätzlichen Regelungsbedarf. Die nachfolgenden Fragen und Antworten zeigen auf, was Konkubinatspaare regeln sollten.

Erbt ein Konkubinatspartner oder eine Konkubinatspartnerin?

Nicht automatisch. Anders als ein Ehepartner ist bei einem Konkubinatspaar beim Tod eines Partners der oder die Überlebende nicht gesetzlicher Erbe oder gesetzliche Erbin. Ein überlebender Partner erbt nur dann, wenn er in einem Testament oder einem Erbvertrag begünstigt wurde. Zur Absicherung des überlebenden Partners – insbesondere wenn der Verbleib in einer gemeinsamen Wohnung gesichert werden soll oder das Paar noch minderjähige Nachkommen hat – drängt sich der Abschluss eines Erbvertrages oder die Erstellung eines Testaments auf. Zu beachten ist dabei aber, dass Nachkommen aus der Partnerschaft oder einer früheren Beziehung ein Pflichteilsrecht haben. Das gilt derzeit auch noch für Eltern, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Per 1. Januar 2023 fällt das Pflichtteilsrecht der Eltern dahin, und dasjenige der Nachkommen wird von ¾ auf neu ½ des gesetzlichen Erbanteils reduziert. Die kleineren Pflichtteile vergrössern den Gestaltungsspielraum für Konkubinatspaare. Mit der zusätzlichen «verfügbare Quote», d.h. dem Anteil am Nachlass, über den ein Erblasser frei entscheiden kann, kann eine Konkubinatspartnerin abgesichert werden.

Muss der überlebende Partner oder die Partnerin Erbschaftssteuer bezahlen?

Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von den Kantonen erhoben. Zahlreiche Kantone haben in den letzten Jahren die Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare stark reduziert, einige (z.B. Luzern, Nidwalden oder Obwalden) haben die Erbschaftssteuer für Konkubinatspaare sogar abgeschafft und diese damit Ehepaaren gleichgestellt. Viele Kantone erheben jedoch noch immer erhebliche Erbschaftssteuern von teilweise über 10%. Zu beachten ist zudem, dass die Kantone unterschiedliche Anforderungen an eine steuerprivilegierte oder steuerbefreite Lebensgemeinschaft stellen und einen gemeinsamen Haushalt zwischen 2 bis zu 10 Jahren verlangen.

Welche Witwen- oder Witwerleistungen erhält ein überlebender Partner?

Eine überlebende Partnerin hat keinen Anspruch auf eine AHV-Witwenrente. Diese ist gesetzlich noch immer nur einem verwitweten Ehepartner vorbehalten. Ob und welche Leistungen eine Pensionskasse beim Tod der Versicherten an einen Partner ausrichtet, hängt vom entsprechenden Vorsorgereglement ab. Häufig knüpfen die Pensionskassen die Leistung einer Rente oder eines Todesfallkapitals an das Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes während einer bestimmten Zeit, an eine tatsächliche Unterstützung des Partners bereits zu Lebzeiten oder an gemeinsame Nachkommen. Einige Pensionskassen verlangen darüber hinaus eine schriftliche Begünstigungserklärung. Auch im Bereich der privaten Vorsorge der Säule 3a und 3b können Konkubinatspartner mit einer Begünstigungserklärung für den Fall des eigenen Todes begünstigt werden. 

Können sich Konkubinatspartner im Vorsorgefall gegenseitig vertreten?

Nein. Wird eine unverheiratete Person durch eine Erkrankung oder einen Unfall urteilsunfähig, sieht das Gesetz kein Vertretungsrecht für die Partnerin oder den Partner vor. Übrigens darf auch bei Ehepartnern ein Ehegatte den anderen nicht umfassend vertreten, wenn dieser urteilsunfähig geworden ist. Um zu verhindern, dass die Erwachsenenschutzbehörde KESB einen Beistand oder eine Beiständin einsetzt, kann in einem Vorsorgeauftrag bestimmt werden, dass der Partner als Vorsorgebeauftragter im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönliche Sorge, die Vermögensverwaltung und alle rechtlichen Belange übernehmen soll. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden. Wer das nicht möchte, kann den Vorsorgeauftrag auch bei einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkunden lassen.

Was kann in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden und warum ist ein solcher Vertrag wichtig?

Da es für Konkubinatspaare an gesetzlichen Regelungen fehlt, auf die zurückgegriffen werden kann, empfiehlt es sich die wichtigsten Punkte des Zusammenlebens in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Das gilt insbesondere dann, wenn das Paar gemeinsam Kinder hat oder Wohneigentum zusammen erwirbt. Darin sollten Themen wie die Aufteilung der Haushaltskosten und der Kinderbetreuung, das Eigentum am Inventar und Hausrat, gemeinsame Anschaffungen, Entschädigungszahlungen an den haushaltsführenden Lebenspartner usw. schriftlich geregelt werden. Wollen sich die Konkubinatspartner für den Todesfall auch gegenseitig absichern, kann ein Konkubinatsvertrag auch mit einem Erbvertrag kombiniert werden. Um später Streit zu vermeiden, sollten schliesslich auch vorsorglich Regelungen für den Fall einer Trennung getroffen werden, also beispielsweise die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung oder die Auflösung des Miteigentums am Haus.


Salome Krummenacher ist Fachanwältin SAV Erbrecht bei Tschümperlin Lötscher Schwarz in Luzern und Sursee. Sie ist vorwiegend im Erbrecht und im Gesellschaftsrecht tätig. Sie berät Klientinnen und Klienten im Hinblick auf eine Nachlassregelung oder eine Unternehmensnachfolge und ist auch prozessierend in erbrechtlichen Streitigkeiten tätig.

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