Das mündliche Testament

In seltenen Fällen lassen es die Umstände dem Erblasser nicht zu, ein handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament zu erstellen. Für diese Fälle sieht das Gesetz das mündliche Testament vor. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann kann ich ein mündliches Testament erstellen?

Das mündliche Nottestament ist neben dem handschriftlichen Testament und dem öffentlich beurkundeten Testament eine der drei Arten, wie Sie eine einseitige letztwillige Verfügung erlassen können. Schon dem Gesetzeswortlaut nach ist der Erblasser nur befugt, die mündliche Verfügung zu wählen, wenn ihm die anderen Typen nicht zur Verfügung stehen. Dies aufgrund ausserordentlicher Umstände oder wenn die Inanspruchnahme dieser Arten nicht zumutbar ist. Als Beispiele für solche Umstände führt das Gesetz namentlich unmittelbare Todesgefahr, Verkehrssperren, Epidemien oder Kriegsereignisse an. Aber auch andere Szenarien sind denkbar und legitimieren eine mündliche Verfügung.

Voraussetzungen: Wann ist das mündliche Testament gültig?

Der verfügungsfähige Erblasser wendet sich mündlich an zwei Zeugen. Ihnen erklärt er seinen letzten Willen. Diese wiederum müssen seiner Willenserklärung anschliessend die notwendige Beurkundung zuteil werden lassen. Die Zeugen müssen handlungsfähig sein und dürfen keine Analphabeten sein. Ferner dürfen sie nicht mit dem Erblasser direkt verwandt oder verheiratet sein. So will das Gesetz die korrekte Wiedergabe der Verfügung gewährleisten und Interessenskonflikte bei durch die Verfügung betroffenen Erben vorbeugen.

Angesichts der aussergewöhnlichen Entstehungsumstände tritt die mündliche Verfügung im Sinne der Rechtssicherheit hinter eine der anderen Formen zurück. Aus diesem Grund verliert sie ihre Geltung 14 Tage nachdem dem Erblasser die Wahrnehmung einer anderen Verfügungsform möglich geworden ist.

Wie erfolgt die Beurkundung des mündlichen Testaments?

Nachdem der Testator oder die Testatorin ihren letzten Willen erklärt hat, muss einer der beiden Zeugen diesen Willen sofort niederschreiben. Er muss dabei auch den Errichtungsort, das Jahr, den Monat und den Tag nennen. Anschliessend müssen beide Zeugen dieses Dokument unterschreiben. In einem weiteren Schritt müssen die Zeugen diese letztwillige Verfügung einem Gericht übergeben. Bei der Übergabe versichern die Zeugen, dass sich der Testator in verfügungsfähigem Zustand befand und ein besonderer Umstand vorlag, weshalb er das mündliche Testament erstellen musste. Die Zeugen können den Inhalt des mündlichen Testaments auch direkt der Behörde erklären.

Vorausplanen hilft

Im Idealfall kommt es gar nie dazu, dass man eine mündliche letztwillige Verfügung erlassen muss. Wenn Sie nämlich ein formgültiges handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament aufsetzen und regelmässig Ihren persönlichen Verhältnissen anpassen, erübrigen sich Notfallmassnahmen. Denn diese können den echten Willen unter Umständen nur unvollständig oder falsch wiedergeben oder mangels gültiger Bezeugung nichtig sein.

Dennoch ist es sinnvoll und gut, im Ernstfall über die Möglichkeit und das Verfahren Bescheid zu wissen, wie Sie ein Notfalltestament rechtsgültig aufzusetzen können.


Das mündliche Testament ist eine für ausserordentliche Situationen vorbehaltene Beurkundung des letzten Erblasserwillens. Sie kommt dann zum Zug, wenn der Erblasser oder die Erblasserin nicht (mehr) in der Lage ist, ihn niederzuschreiben oder eine öffentliche Urkundsperson aufzusuchen. Da es unsicher und schwer nachprüfbar ist, werden an seine Formrichtigkeit und Bezeugung nicht immer leicht erfüllbare Anforderungen gestellt. Ist der Erblasser in der Lage, auf anderem Wege gültig zu verfügen, verliert die mündliche Verfügung nach zwei Wochen ihre Geltung.

Dies sollten Sie beachten

  • Erstellen Sie, wenn möglich, jetzt schon Ihre letztwillige Verfügung. Dann haben Sie Ihren Nachlass geregelt und können das Testament in Zukunft so oft Sie wollen abändern und anpassen. Hier finden Sie unseren Testamentgenerator, wo Sie kostenlos Ihr Testament erstellen können.
  • Das mündliche Testament können Sie nicht in jedem Fall einsetzen. Dafür muss einer der oben genannten Gründe vorliegen.
  • Sollten Sie als Zeuge eines mündlichen Testaments eingesetzt worden sein, so müssen Sie die letztwillige Verfügung innert Frist dem Gericht mitteilen.

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