Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Es ist einfach und günstig erstellt: das handschriftliche Testament. Nicht nur wegen der Einfachheit zur Aktualisierung erfreut es sich in der Schweiz grosser Beliebtheit. Es kann wahlweise daheim oder durch eine kantonale Amtsstelle aufbewahrt werden.
Neben dem handschriftlichen und dem mündlichen (Not-) Testament kennt das Gesetz auch die Variante der öffentlichen Beurkundung. Sie hat Vorzüge, die sich vor allem in komplizierten Verhältnissen oder bei wertvollem Nachlass auszahlen können.
In seltenen Fällen lassen es die Umstände dem Erblasser nicht zu, ein handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament zu erstellen. Für diese Fälle sieht das Gesetz das mündliche Testament vor. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Im Falle eines Todes ist das Testament oft die wichtigste überbleibende Urkunde. Damit es gültig ist, muss es gewisse Formvorschriften erfüllen. So muss es im Normalfall von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.