Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Wenn ein eingesetzter Erbe wegfällt, treten gemäss Eintrittsprinzip dessen Erben an seine Stelle. Diese Regelung kann mittels Einsetzung von Ersatzerben umgangen werden. Eine sinnvolle Formulierung hilft, den wirklichen Willen zum Ausdruck zu bringen.
In gewissen Fällen müssen die Behörden oder andere Parteien den Nachlass bzw. einzelne Vermögensgegenstände der Erbschaft schützen. Dafür stehen ihnen verschiedene Sicherungsmassnahmen zur Verfügung, welche auf unterschiedliche Weise das Vermögen schützen.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er unterschiedliche Gegenstände. Diese werden zunächst in einem Inventar geschätzt und bilden die Erbmasse (Nachlass). Bei Schwierigkeiten mit der Nachlassaufteilung kann es dazu kommen, dass gewisse Teile veräussert werden müssen.
Hat ein Erblasser keine Nachkommen, so begünstigt das Gesetz andere Verwandte des Verstorbenen. Daneben können Sie selbst Erben einzusetzen. Für die Besorgung der letzten Geschäfte des Erblassers empfehlen wir, eine*n Willensvollstrecker*in zu beauftragen.
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Die Schweizer Unternehmenslandschaft ist gezeichnet von vielen KMUs. Eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung ist unerlässlich für eine langfristige Fortführung eines kleineren und mittleren Betriebs. Dazu ist eine frühzeitige, umfassende Planung unerlässlich.
Immobilien im Nachlass lassen sich nicht gleich einfach aufteilen wie ein Bank-Guthaben. Um Streit und Verzögerungen zu verhindern, sollte sich der Erblasser zu Lebzeiten überlegen, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll.