Wie erstelle ich ein Testament, wenn ich im Konkubinat lebe und Kinder habe?

In dieser Beitragsreihe zeigen wir Ihnen, wie Ihr Testament je nach Familienkonstellation aussehen könnte. Hier stellen wir ein Beispiel-Testament für eine Person im Konkubinat mit Kindern, vor.

Eine Vorlage für Ihr Testament können Sie ganz einfach mit unserem Testamentgenerator erstellen. In unserem Beitrag «Testament erstellen: So geht’s» finden Sie eine Anleitung für den Testamentgenerator. Der Testamentgenerator stellt sicher, dass die Pflichtteile und weitere Anforderungen an das Testament eingehalten werden. Wichtige Tipps, wie Sie Ihr Testament schreiben, finden Sie in diesem Ratgeberbeitrag.

Bitte beachten Sie, dass die generierte Testamentvorlage nicht Ihr endgültiges Testament ist. Das Testament muss handschriftlich abgeschrieben, mit dem aktuellen Datum versehen und unterschrieben werden. Damit die Hinterbliebenen das Testament im Todesfall schnellstmöglich finden, empfehlen wir, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle zu hinterlegen

Wieso ist ein Testament in diesem Fall ratsam?

In der Schweiz haben Konkubinatspartner kein automatisches gegenseitiges Erbrecht nach dem Gesetz. Das bedeutet, dass der überlebende Partner eines Konkubinats nichts vom Nachlass seiner verstorbenen Partnerin erbt, es sei denn, es wurde ein Testament verfasst oder ein Erbvertrag abgeschlossen. Es ist daher wichtig, dass Konkubinatspartner ihre Erbansprüche durch ein Testament oder einen Erbvertrag absichern, um den überlebenden Partner zu schützen.

Im Falle eines Ablebens ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass in einer solchen Familienkonstellation die Kinder der Verstorbenen den gesamten Nachlass erben. Dies zeigt, dass es notwendig ist, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen, um die Konkubinatspartnerin abzusichern. Zudem ist für die Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation aus dem Nachlass (wie im vorliegenden Fall die Schweizerische Stiftung für Taubblinde) ein Testament/Erbvertrag notwendig. 

Wie können sich Konkubinatspartner zusätzlich absichern?

Weitere Ausführungen zur gegenseitigen Absicherung der Konkubinatspartner (insbesondere Vertretungsbefugnis, Leistungen der Pensionskasse und Begünstigung im Rahmen der privaten Vorsorge) finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag.

Testamentbeispiel: Mit Lebenspartner und Kindern

Dieses Testamentbeispiel geht davon aus, dass Sie und Ihre Konkubinatspartnerin (unverheiratet) ein gemeinsames Kind haben. Neben einem Vermächtnis in der Höhe von CHF 20’000 an die Schweizerische Stiftung für Taubblinde möchten Sie Ihre Partnerin maximal begünstigen. Aus diesem Grund setzen Sie Ihre Tochter auf den Pflichtteil.

Ich, Max Muster, geboren am 01.01.1950, Bürger von Zürich, wohnhaft in Limmatstrasse 65, 8005 Zürich verfüge:

  1. Meine bisherigen Testamente erkläre ich als ungültig.
  2. Vor der Teilung des Nachlasses sind die laufenden Verpflichtungen, die Todesfall- und die Teilungskosten sicherzustellen und zu begleichen.
  3. Vorab richte ich folgende(s) Vermächtniss(e) (Legat gemäss Art. 484 ff. ZGB) aus (keine Erbenstellung):
    a. Schweizerische Stiftung für Taubblinde (Institution / Organisation), Alte Dorfstrasse 3d, 8135 Langnau a. A.: CHF 20’000 (zwanzigtausend)
  4. Ich verteile meinen Nachlass unter Einhaltung der Pflichtteile an folgende Erben wie folgt: a. Lisa Muster (Tochter), Limmatstrasse 65, 8005 Zürich: 50 %
    b. Anna Beispiel (Lebenspartner/In), Limmatstrasse 65, 8005 Zürich: 50 %

Datum: 30.05.2023
Unterschrift

Hier können Sie das Beispiel-Testament «Konkubinat mit Kinder» als PDF herunterladen.

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