Die öffentliche Beurkundung – wann braucht es einen Notar?
Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.
„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.
Der Weg zum Erbe – wie läuft eine Erbteilung ab?
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?
Der Willensvollstrecker – Wächter über das Testament
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.
Das Testament – Erfordernisse in Form und Inhalt
Im Falle eines Todes ist das Testament oft die wichtigste überbleibende Urkunde. Damit es gültig ist, muss es gewisse Formvorschriften erfüllen. So muss es im Normalfall von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.