Hanspeter Müller (56, Name geändert) ist Architekt und Firmeninhaber. Der Unternehmer möchte, dass sein Unternehmen im Falle eines Unfalls oder Krankheit und einer daraus resultierenden Urteilsunfähigkeit weiter funktioniert. Urteilsunfähig ist jemand, wenn er nicht mehr vernunftmässig agieren kann. Architekt Müller möchte, dass seine Geschäftspartner in diesem Fall das Unternehmen weiterführen können. Neben Unfällen sind psychische […]
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde („KESB“) sorgt für den Schutz von Personen. Diese können sich selbst meist nicht um ihre Bedürfnisse kümmern. Das Ziel ist die leichteste Einschränkung der persönlichen Freiheit, die zum Schutz des Individuums zwingend notwendig ist.
Die KESB greift in Gefährdungssituationen ein. Da oftmals tief in familiäre Situationen eingegriffen wird, kann gegen ihre Entscheide vorgegangen werden. Die KESB sollte im Grundsatz also immer verhältnismässig handeln.
Das veraltete Kindes- und Erwachsenenschutzrecht von 1907 wurde 2013 einer Neuerung unterzogen. Dieses hat für weitaus mehr Selbstbestimmung gesorgt. So sollen Kinder und Jugendliche neuerdings stärker in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Kommt einer Person die Fähigkeit abhanden, für sich selbst rechtsgültig zu handeln, kann dies unter Umständen ein Fall für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB sein.