Streit um den Familienbetrieb

Nach dem Tod eines Firmeninhabers muss das Unternehmen vererbt werden. Da sich die Erben über die Zukunft oft uneinig sind, droht nicht nur die Aufspaltung oder Auflösung des Unternehmens. Wenn es um viel Geld geht, geraten sich selbst die besten Familien in die Haare.

Das Unternehmen im Todesfall

Herr Müller hat sein Leben lang hart gearbeitet. Durch viel Schweiss, lange Abende und verpasste Kindergeburtstage ist er nun stolzer Besitzer der Müller Baugesellschaft, einem Bauunternehmen mit zehn Mitarbeitern. Seine gute Freundin Frau Schmid steht Herrn Müller in Sachen Fleiss nichts nach. Aufgrund ihres Geschäftssinns und unzähligen Nachtschichten hat sie es erfolgreich geschafft, die kleine Restaurantkette Schmids Schnitzel GmbH mit drei Restaurants zu einem erfolgreichen Unternehmen zu machen. Auf dem Weg zu einer Unternehmertagung verunglücken die beiden bei einem Autounfall tödlich. Herr Müller hinterlässt eine Frau und zwei Söhne, Frau Schmid hinterlässt drei Töchter.

Fall Schmid – Friede, Freude, Eierkuchen

Nach ihrem Tod erben Frau Schmids Töchter deren Anteile an der Schmids Schnitzel GmbH. Die Töchter nehmen die Geschäftsführung zusammen wahr und können an die Erfolge ihrer Mutter anknüpfen. Nach zwei Jahren möchte die jüngste Tochter Lea jedoch eine Auszeit nehmen und nach Australien reisen. Dafür braucht sie eine beträchtliche Summe Geld. Auch die älteste Tochter Sara möchte aussteigen, damit sie sich auf ihre junge Familie konzentrieren kann. Mia, die mittlere Tochter, ist von den Plänen ihrer Schwestern anfangs gar nicht begeistert. Sie fürchtet, dass sich durch die Anteilsverkäufe ihrer Schwestern fremde Personen in die Geschäftsführung einmischen werden.

Damit dies nicht passiert, bieten Lea und Sara an, ihre Anteile an Mia zu verkaufen. Leider hat diese nicht ausreichend bare Mittel um ihre Schwestern auszukaufen. Ausserdem möchte Mia keine Schulden machen, weshalb sich die drei entscheiden, die Firma aufzuspalten und jeder Schwester ein Restaurant zuzuteilen.

Fall Müller – Zank, Zoff, beleidigte Leberwürste

Weniger harmonisch geht es im Hause Müller zu. Da Herr Müller seine Firma nie in eine Aktiengesellschaft oder GmbH umgewandelt hat, wird der gesamte Firmenbesitz seinem eignen Vermögen zugerechnet. Frau Müller möchte die Aktiven der Müller Baugesellschaft möglichst schnell loswerden, um mit dem Thema abzuschliessen. Der ältere Sohn Marco, der seit seinem Lehrabschluss im Familienbetrieb arbeitet, sieht sich schon als neuen Geschäftsführer. Der jüngere Sohn Sandro, ein ewiger Student, gründete vor einigen Monaten ein Start-up. Ihm kommt die Finanzspritze nicht ganz ungelegen, weshalb er seinen Anteil am Erbe möglichst schnell zu Geld machen möchte.

Um die Firma vor einer Aufspaltung zu bewahren und weiterführen zu können, müsste Marco seinen Bruder und seine Mutter auskaufen. Dies wird er nur mit einem Bankkredit oder indem er die Aktiven von Mutter und Bruder via Privatkredit übernimmt, bewerkstelligen können. Alternativ könnten die drei zusammen eine AG gründen und die Aktiven als Sachübernahmen in die AG einfliessen lassen. So können die drei neuen Aktionäre über ihre Anteile verfügen, ohne dass die Firma aufgelöst würde.

Und die Moral der Geschichte

Wenn auch die Rechtsformen der AG oder der GmbH kein Garant für eine harmonische Erbfolge sind, vereinfachen sie diese. Dies, weil Anteilsscheine leichter aufgeteilt werden können als Vermögensgegenstände wie Bagger oder Maschinen. Zusätzlich ist das Unternehmen als Konstrukt geschützt und droht vorerst nicht, auseinandergerissen zu werden. Kein Mitarbeiter verliert so seinen Job. Aber auch die Rechtsformen AG und GmbH garantieren einem einzelnen Erben nicht die Geschäftsleitung. So hält Marco im Fall Müller, nachdem Mutter und Bruder ihre Anteile verkauft hätten, nur noch eine Minderheitsbeteiligung. Die Mehrheitsbeteiligten könnten ihn somit jederzeit überstimmen.

Worüber Sie sich Gedanken machen könnten

  • Wer soll ein Unternehmen nach einem Todesfall weiterführen?
  • Macht es Sinn, das Unternehmen in eine juristische Person zu überführen?
  • Gäbe es allenfalls Probleme bei einer normalen Vererbung?
  • Soll der Familienbetrieb überhaupt fortgeführt werden?
  • Habe ich mich bereits vorgängig informiert und abgesichert?

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