Digitale Unsterblichkeit – Social Media im Todesfall

Social Media erlauben es, unser Leben mit Millionen von anderen Menschen zu teilen. Doch was passiert mit all den Social-Media-Profilen, wenn die dahinterstehenden Personen sterben? Durch richtige Handhabung können Verwirrung und peinliche Situationen vermieden werden.

Mein Social-Media-Account nach dem Tod

Kaum jemand von uns hat sich bei der Registrierung auf einer von unzähligen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Snapchat Gedanken darüber gemacht, was nach dem Tod mit unseren Daten geschieht. Während alle Netzwerke die Herausgabe der Nutzerdaten im Normalfall verweigern, hat jedes seine eigenen Richtlinien dazu, wie es nach dem Tod weitergeht.

Bei Facebook können Angehörige gegen Vorlage einer Sterbeurkunde das Profil in einen «Gedenkzustand» versetzen oder löschen lassen. Zusätzlich kann zu Lebzeiten eine Art Nachlassverwalter eingesetzt werden, der Freundschaftsanfragen etc. verwaltet. Auch andere Social-Media-Plattformen wie Twitter oder Pinterest löschen die Konten oder versetzen sie in einen speziellen Zustand. Auch hier ist aber die Vorlage einer Totenbescheinigung und Angabe der Beziehung zur verstorbenen Person nötig.

Wie ich meine Profile am besten handhabe

Die Deaktivierung des Social-Media-Profils eines geliebten Mitmenschen ist neben grossem administrativen Aufwand auch mit einer Menge seelischem Schmerz verbunden. Deshalb ist es ratsam, sich eine Liste mit Passwörtern und anderen Login-Daten zurechtzulegen und an einem sicheren Ort für die Nachkommen zur Verfügung zu stellen (siehe dazu auch: Sterben im digitalen Zeitalter – kann man Passwörter vererben?).

Wollen Sie verhindern, dass Angehörige nach dem Tod Einblick in Social-Media-Profile etc. erhalten, können Sie im Testament einen Willensvollstrecker mit der Aufgabe der Betreuung der Online-Daten betrauen. Wichtig ist, dass dieser neben klaren Anweisungen auch wirklich Zugang zu allen wichtigen Passwörtern hat.

Worüber Sie sich Gedanken machen könnten:

  • Soll ich meine Zugangsdaten und Passwörter niederschreiben und aufbewahren?
  • Wurde ein Nachlassverwalter bezüglich den Social-Media-Kanälen informiert?
  • Konnte allenfalls darüber gesprochen werden, was mit den Kanälen passieren sollte?
  • Sollte der Tod einer Person allenfalls auf einem Social-Media-Kanal publik gemacht werden?

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