Altersvorsorge und Lebensversicherung
Die Altersvorsorge ist in der Schweiz ein kompliziertes Thema. Grundsätzlich besteht sie aus drei Säulen. Die erste Säule bilden die AHV/IV und die Arbeitslosenentschädigung. Deren Auszahlungen sichern ein bestimmtes Existenzminimum. Die zweite Säule (Pensionskasse) ist für Arbeitnehmer obligatorisch, für Selbstständigerwerbende freiwillig. Dazu kommen die gesetzlich strenger regulierte gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freiwillige Vorsorge (Säule 3b). Eine Lebensversicherung kann im Rahmen der Säule 3a oder 3b abgeschlossen werden. Unterschiede gibt es v.a. im Zusammenhang mit der Besteuerung und der Freiheit, den Auszahlungszeitpunkt zu bestimmen oder sich auszukaufen.
Formen der Lebensversicherung
Den Begriff „Lebensversicherung“ verwendet man für verschiedene Formen von Risikoabsicherung oder für die Vorsorge im Alter. Zu den Risikoversicherungen gehören:
- Todesfallversicherung
- Erwerbsausfallversicherung
- Krankentaggeldversicherung
Zum Bereich Vorsorge zählen:
- Vorsorge mit Leibrenten
- Gebundene und ungebundene Lebensversicherungen
- Gemischte Lebensversicherung
- Sparpläne
Bei den Lebensversicherungen, welche zur Risikoabsicherung eingegangen werden, bezahlt der Versicherungsnehmer eine Prämie. Diese Prämie gibt ihm die Sicherheit, dass er im Falle des Eintritts einer bestimmten Bedingung (Ableben, Arbeitsunfähigkeit oder lange Krankheit) finanziell abgesichert ist. Im Spezialfall der Todesfallversicherung wird die Summe an eine vom Versicherungsnehmer bestimmte Person oder Personengruppe ausbezahlt.
Der Vorsorge dienende Lebensversicherungen sind, entgegen ihrem Wortlaut, keine Versicherungen. Vielmehr zielen diese darauf ab, dass man während seiner aktiven Jahre genügend Geld auf die Seite schafft, um es sich im Ruhestand gut gehen zu lassen. In gewissen Fällen kann man sich diese Lebensversicherung ausbezahlen lassen, z.B. wenn man in selbstbewohntes Wohneigentum investieren will.