Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen – einige sollen der Abdeckung von Risiken und andere wiederum der Vorsorge dienen. Neben gesetzlich obligatorischen Versicherungen gibt es weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen). Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Wenn Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Ablebens absichern möchten, können Sie eine Todesfallversicherung abschliessen. Darin entscheiden Sie, wen Sie mit welchem Betrag absichern möchten und können die Auszahlungsform auswählen.
Altersvorsorge und Lebensversicherung Die Altersvorsorge ist in der Schweiz ein kompliziertes Thema. Grundsätzlich besteht sie aus drei Säulen. Die erste Säule bilden die AHV/IV und die Arbeitslosenentschädigung. Deren Auszahlungen sichern ein bestimmtes Existenzminimum. Die zweite Säule (Pensionskasse) ist für Arbeitnehmer obligatorisch, für Selbstständigerwerbende freiwillig. Dazu kommen die gesetzlich strenger regulierte gebundene Vorsorge (Säule 3a) und […]