Patientenverfügung, medizinische Massnahmen, Urteilsunfähigkeit, Hausarzt
Die Patientenverfügung ist ein Instrument aus dem Erwachsenenschutzrecht des ZGB (Art. 370-373). Damit kann eine Person (solange sie noch geistig fit ist) festlegen, welche medizinischen Massnahmen sie wünscht, falls sie in einen Zustand geraten sollte, in dem sie selbst nicht mehr darüber befinden kann.
Ein Arzt kann dabei helfen, Fachbegriffe verständlich zu machen. Des Weiteren muss die Person auch darüber Klarheit schaffen, was sie sich überhaupt wünscht und was nicht. Dafür ist das Gespräch mit einer Vertrauensperson, wie einem Hausarzt, der einen seit langer Zeit kennt, hilfreich. Zu guter Letzt kann beim Hausarzt eine Version der Patientenverfügung hinterlegt werden, sodass sie besser auffindbar ist.
Patientenverfügung – häufige Fehler und nützliche Hinweise
Wie bereits erwähnt, ist es gar nicht so einfach, sich darüber klar zu werden, welche lebensverlängernden Massnahmen man befürwortet bzw. ablehnt. Diese Grundsatzfrage kann der Hausarzt in einem Zwiegespräch mit Ihnen erläutern.
Wenn Sie den Inhalt festgelegt haben, muss die Patientenverfügung im Ernstfall auch auffindbar sein. Sie nützt Ihnen nichts, wenn sie zu Hause in einer Schublade liegt und niemand von ihrer Existenz weiss. So sollten Sie zumindest einen engeren Angehörigen über Bestehen und Verbleib der Patientenverfügung informieren. Am besten ist es, diese an verschiedenen Orten aufzubewahren (eine beim Hausarzt, eine bei sich zu Hause und eine bei einer nahenstehenden Person). Zudem können Sie in Ihrer Geldbörse einen Zettel aufbewahren, der auf die Existenz der Patientenverfügung hinweist.
Häufig sind die Menschen froh, wenn sie dieses Thema für sich erledigt haben. Eine einmal ausgefertigte Patientenverfügung wird daher nicht mehr angeschaut. Die Einstellungen zu diesen Themen können sich jedoch mit fortgeschrittenem Alter und zunehmender Lebenserfahrung ändern. Darum sollte man die Patientenverfügung mindestens alle paar Jahre durchschauen und allfällige Änderungen vornehmen. Sie müssen jedoch daran denken, auch die Personen zu informieren, bei denen sie Exemplare hinterlegt haben. Eine aktualisierte Version nützt nichts, wenn sie dann im Ernstfall nicht vorgefunden wird.
In jungen Jahren, wenn man gesund und munter ist, beschäftigt man sich nicht gerne mit diesen Themen. Machen Sie sich dennoch früh genug darüber Gedanken, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen!
Denn eines muss Ihnen auch bewusst sein: Wenn Sie keine Regelung getroffen haben, besteht eine gesetzliche Reihenfolge Ihnen nahestehender Personen, die man kontaktieren wird. Somit müssen dann jene Personen die Entscheidung über medizinische Massnahmen für Sie übernehmen. Sie können also Ihrem Umfeld eine schwierige und belastende Aufgabe abnehmen, wenn Sie selbst für sich Dispositionen treffen.