Wie beantrage ich eine Fristerstreckung nach einem Todesfall?

In der Schweiz sind Steuerpflichtige verpflichtet, ihre Steuererklärungen fristgerecht einzureichen. Nach einem Todesfall ist dies jedoch nicht immer möglich. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie eine Fristerstreckung für Ihre Steuern beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Oft besteht wegen der aussergewöhnlichen Situation nach einem Todesfall ein Anspruch Streckung der Fristen zur Einreichung der Steuererklärung oder der Bezahlung von bereits veranlagten Steuern.
  • Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Ratenzahlungen oder einen Steuererlass zu beantragen.
  • Die meisten Kantone stellen Formulare für die Beantragung von Fristerstreckungen zur Verfügung. Diese können online oder auf dem Postweg eingereicht werden. Wichtig ist aber stets, die entsprechenden Frist- und Formvorschriften für den Erstreckungsantrag einzuhalten, sonst können Gebühren oder Bussen anfallen.

So beantragen Sie die Fristerstreckung

Wenn Sie eine Fristerstreckung für Ihre Steuern beantragen möchten, sollten Sie die formellen und inhaltlichen Vorgaben Ihres Kantons beachten (vgl. dazu den Beitrag «Gibt es nach einem Todesfall Fristerstreckungen für die Steuern?»). Mangelhafte Fristerstreckungsgesuche werden in der Regel zur Nachbesserung an Sie retourniert. So haben Sie Gelegenheit, die Mängel auszubessern und weiterhin die Chance auf eine Fristerstreckung.

Wird Ihnen eine Fristerstreckung gewährt, so sollten Sie das entsprechende Schreiben der Steuerbehörde während der nächsten Steuerperioden aufbewahren. Damit können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Ihnen die Frist tatsächlich erstreckt wurde, und allfällige Mahnungen oder Bussen vermeiden.

Form

Wie Sie eine Fristerstreckung beantragen können, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In immer mehr Kantonen, wie bspw. ZürichAargau, Bern oder St. Gallen, ist dies ganz unkompliziert mittels Online-Formular möglich. In Kantonen, in denen Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen können (z.B. via App, «e-Taxes», etc.), können Sie auf der entsprechenden Plattform oft auch Fristerstreckungsgesuche stellen.

In Zürich sind Fristerstreckungsgesuche schriftlich oder elektronisch (mittels Formular oder QR-Code) an das Steueramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Eine Fristerstreckung für die Steuererklärung der jeweiligen Steuerperiode kann grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden. Die Fristerstreckung wird dann bis zum 30. September gewährt. Verspätete Gesuche können gutgeheissen werden, wenn die Gesuchstellenden ausserordentliche Gründe (wie namentlich einen Todesfall in der Familie) nachweisen.

In anderen Kantonen läuft das Fristerstreckungsverfahren ähnlich ab. Die meisten Steuerämter informieren darüber auf ihren Webseiten oder stehen zu Bürozeiten für telefonische Auskünfte zur Verfügung.

Andere Kantone stellen dafür Formulare zur Verfügung, die Sie ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und per Post an die Steuerbehörden einsenden können. Grundsätzlich können Sie aber auch ein formloses Schreiben an die Steuerbehörden senden. Diese werden das Schreiben entweder so akzeptieren oder Sie auf die entsprechenden Formulare verweisen.

Falls Sie ein Fristerstreckungsgesuch auf dem Postweg einreichen, ist es aus Beweisgründen empfehlenswert, dies per Einschreiben zu tun oder von den Steuerbehörden eine Empfangsbestätigung ausstellen zu lassen.

Inhalt

Ein Fristerstreckungsgesuch sollte insbesondere die folgenden Inhalte aufweisen:

  • Name, Geburtsdatum und Adresse der gesuchstellenden Person(en) (Achtung: Ehegatten füllen die Steuererklärung gemeinsam aus und sollten daher auch Fristerstreckungen gemeinsam beantragen);
  • Steuer-ID (Persönliche ID, Dokumenten-ID), Fallnummer, weitere identifizierende Informationen;
  • Kontaktdaten für Rückfragen (E-Mail, Telefonnummer);
  • Falls nötig, eine Begründung, weshalb und bis wann Sie die Fristerstreckung benötigen;
  • Falls nötig, Unterschrift oder elektronische Signatur.

Beratung durch Experten

Eine Fristerstreckung für die Steuern zu beantragen, ist meistens recht unkompliziert und schnell erledigt. Schwieriger kann sich die Beantragung von Stundung, Ratenzahlung, Steueraufschub oder Steuererlass gestalten. Hier gilt es nämlich nachzuweisen, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, damit eine solche Erleichterung gewährt werden kann. Dazu braucht es eine gewisse Expertise im Steuerrecht.

Insbesondere die Steuererklärung einer anderen Person auszufüllen, kann eine grosse Herausforderung darstellen, besonders wenn diese keine Auskünfte mehr geben kann. Oft fehlt den Erbinnen und Erben der nötige Überblick. Falls Ihnen bekannt ist, dass der Erblasser einen Treuhänder oder eine Steuerberaterin engagiert hatte, ist es ratsam, frühzeitig mit diesen Fachpersonen Kontakt aufzunehmen. Sie können den Erbinnen und Erben oft einen wesentlichen Teil der Arbeit abnehmen.

Falls Sie Fragen zu Fristerstreckungen und Erleichterungen beim Steuerbezug haben, würden wir uns freuen, im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung mit Ihnen darüber zu sprechen und Sie auf Wunsch an Fachpersonen wie Rechtsanwältinnen oder Steuerexperten zu vermitteln.

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