Wie beurteilt sich die Verfügungsfähigkeit bei Demenz?
Eine Demenzerkrankung wirkt sich auf den Geisteszustand betroffener Personen aus. In fortgeschrittenen Stadien ist die Urteilsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies wirkt sich auf die Handlungsmöglichkeiten zu Lebzeiten und beim Nachlass aus.
Marlies und Georges Bertschmann unterstützen die Pro Infirmis: «Menschen mit Behinderungen brauchen ein gutes Netzwerk»
Etwas Gutes tun. An andere denken. Marlies und Georges Bertschmann aus Zürich erzählen, warum sie verschiedene Hilfswerke in ihren Testamenten bedacht haben. Es sind zwei fröhliche Menschen, Marlies und Georges Bertschmann. Wir, alle geimpft, begrüssen uns mit Ellbogenkontakt. Die Wohnung am Stadtrand von Zürich ist hell und gemütlich eingerichtet. Dem Sturm sei es zu verdanken, […]
Diese drei Testamente sollten Sie kennen
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Varianten, ein Testament zu erstellen: Das Nottestament, das handschriftliche Testament und die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung. Das handschriftliche Testament ist gleichwertig wie die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung.
Erbstreit: Was kann ich tun?
Oftmals kommt es zu Erbstreitigkeiten. Mit einer wohlüberlegten Nachlassplanung können Sie diese vorbeugen. Dazu sind mögliche Konfliktherde frühzeitig zu adressieren. Auch wenn bereits Differenzen bestehen, ist es im Sinne aller Beteiligten, diese rasch und konstruktiv zu bereinigen.
Umwandlung von Darlehen zu Erbvorbezug – worauf achten?
Es kommt vor, dass Verwandte und nahestehende Personen einander Geld leihen, um grössere Investitionen kostengünstig zu finanzieren. In gewissen Fällen möchten Sie das Darlehen allerdings weder zurückgezahlt bekommen noch frei verschenken. Dann bietet sich die Möglichkeit an, ein Darlehen nachträglich in einen Erbvorbezug umzuwandeln. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert.
Wie kann ich meine Lebenspartner*in für alle Fälle absichern?
In der zunehmend diversen Gesellschaft der letzten Jahrzehnte konnten sich in der Schweiz zahlreiche neue Beziehungs- und Lebensmodelle etablieren. Das Erbrecht fand lange keine passenden Antworten auf die sich wandelnde Lebensrealität der Menschen. Der Gesetzgeber möchte diese nun mit der laufenden Erbrechtsrevision nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich damit für Sie und Ihre […]
Alexandra Zeiter, Fachanwältin für Erbrecht: „Ich sehe viele Familiengeschichten.“
Alexandra Zeiter berät Personen beim Verfassen von Testamenten, vertritt Angehörige, die um ihr Erbe gebracht werden sollen und unterstützt NGOs, die um ihr Geld kämpfen müssen. In ihrem eigenen Testament hat die Fachanwältin für Erbrecht und Lehrbeauftragte an der Universität Zürich ebenfalls NGOs berücksichtigt.
Welche Leistungen werden als Erbvorbezug betrachtet?
Der Erbvorbezug ist im Grunde eine besondere Form der Schenkung. Seine Besonderheit liegt darin, dass die Leistungen, die der Empfänger vorab, also zu Lebzeiten des Erblassers, erhält, auf seinen späteren Anteil an der Erbschaft anzurechnen sind.
Wie kann ein Erbverzicht aussehen?
Ein Erbverzicht untersteht dem Vertragsrecht, zumal es sich um eine letztwillige Verfügung in Form eines Erbvertrages handelt. Die allgemeinen Normen des OR sind zu beachten und anwendbar. Bei komplexen Varianten sollten mehrere Parteien in mehrere Verträge einwilligen.