Bei einer amtlichen Liquidation können Erben von einem allfälligen Überschuss profitieren. Zudem werden Erbschaftsgläubiger gerecht vergütet. Das kantonale Recht bestimmt die zuständige Behörde.
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Auf den ersten Blick scheinen Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker ähnliche Begriffe zu sein, wenn nicht sogar die gleichen. Während der Erbschaftsverwalter vom Gericht eingesetzt wird, können Sie den Willensvollstrecker selber auswählen.
In gewissen Fällen müssen die Behörden oder andere Parteien den Nachlass bzw. einzelne Vermögensgegenstände der Erbschaft schützen. Dafür stehen ihnen verschiedene Sicherungsmassnahmen zur Verfügung, welche auf unterschiedliche Weise das Vermögen schützen.