Erbschaft und Soziale Ungleichheit
Die Diskussion über die Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer ist ein Thema, das in der Schweiz seit Jahren kontrovers debattiert wird – gerade mit der im Frühjahr 2024 eingereichten Initiative verliert das Thema künftig wohl nicht an Aktualität. Eine zentrale Frage dabei ist, ob und wie Erbschaften als «unverdientes Vermögen» zu sozialer Ungleichheit beitragen und welche […]
Politische Diskussion: Sollten Erbinnen und Erben Ergänzungsleistungen zurückzahlen müssen?
Erst im Januar 2021 ist die letzte Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft getreten. Diese EL-Reform führte ein, dass Erben von EL-beziehenden Erblassern ab einer Erbschaft von mehr als CHF 40’000 rückerstattungspflichtig seien. Diese Neuerung sorgt für Unzufriedenheit in der Politik. Bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten wird darüber diskutiert, die Rückerstattungspflicht wieder rückgängig zu machen.
Erbschaft an Minderjährige
Kann man an minderjährige Personen vererben? Und wie kommen Minderjährige überhaupt zu einer Erbschaft? Dies erklären wir im folgenden Beitrag.
Erbschaft und Vorsorge – wen wie einbinden?
Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.
Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Grundbegriffe rund um den Erbteil
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Sein Kind enterben – ist das überhaupt möglich?
Sein Kind enterben: Die Regeln dazu sind sehr strikt und lassen dem Erblasser oft nur die Möglichkeit, seine Kinder auf den Pflichtteil zu setzen. Unmöglich ist es aber nicht. Keinen Kontakt zu pflegen wird aber nicht ausreichen.