Kinder profitieren in jungen Jahren mehr von Schenkungen ihrer Eltern, solange sie selbst noch keine ausreichenden Mittel haben. Gesetzliche Erben sind aber bei der Erbteilung ausgleichungspflichtig. Auch die gemischte Schenkung ist zu beachten.
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal geregelt und können sich stark unterscheiden. In vielen Kantonen sind die Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Um Steuern zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen.
Die Schenkung – ein Fluch und Segen zugleich. Ihr Vater verstirbt, und Ihre Mutter fängt an Menschen zu beschenken: ein Auto für die Nachbarstochter, eine Reise für die beste Freundin. Als Erben bekommen Sie noch einen Batzen Geld. Sie fürchten sich. Was können Sie tun?
Wer Darlehen hört, denkt zunächst an einen Bankkredit. Aber auch in Familien oder unter Freunden wird regelmässig Geld ausgeliehen. Dabei überlegen sich wenige, was im Todesfall damit passiert. Dies kann sich als kostspieliger Fehler herausstellen.
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.