Wollen Erben nicht am Erbgang teilnehmen, stehen diesen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einer letztwilligen Verfügung zu regeln. Sie bekommen meist trotzdem etwas, wobei auch eine vollständige Ausschlagung möglich ist.
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die kantonalen Steuerbehörden müssen zur Erhebung der Erbschaftssteuern das Nachlassvermögen ermitteln. Dazu erstellen sie ein Steuerinventar. Dabei fordern sie häufig die Erben zur Mitwirkung auf. Worauf müssen Sie achten, um kostspielige Probleme zu vermeiden?
Während eines Erbgangs sind gewisse Dokumente der verstorbenen Person unerlässlich. Diese enthalten teils wichtige Informationen in Bezug auf relevante Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft. Einige unterstehen gar der Herausgabe- oder Auskunftspflicht.
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.
Die Kantone regeln die Steuern in Bezug auf Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen unterschiedlich. Wenn Sie die einzelnen Steuerbefreiungen und -erleichterungen kennen, können Sie einiges an Steuern sparen. Deshalb lohnt es sich, die kantonalen Regelungen zu berücksichtigen.