Erben 2.0 – der digitale Nachlass

Immer häufiger hinterlassen Verstorbene neben klassischen Erbschaftsgütern auch einen Nachlass digitaler Art. Dieser ist abgespeichert auf USB-Sticks, Computern, Servern oder in Clouds. Der digitale Nachlass gewinnt aufgrund des steigenden Wertanteils immer mehr an Bedeutung.

Der digitale Nachlass – was gehört dazu?

Der digitale Nachlass besteht meist nicht nur aus Social-Media-Profilen, sondern beinhaltet teilweise wertvolle Bilder-, Musik- oder andere Datensammlungen. Er umfasst praktisch alles, was online in einer Cloud oder auf einem Speichermedium wie USB-Sticks oder Computern gesichert ist. Zum digitalen Nachlass gehören insbesondere:

  • Foto-, Musik- und Videosammlungen
  • Social-Media-Profile
  • E-Mail-Accounts
  • Softwarelizenzen
  • Texte & E-Books
  • Digital verfügbare Pläne, Zeichnungen etc.

Theoretisch geht gemäss der Regel der Universalsukzession (Übergang aller Besitztümer und Schulden als Gesamtheit) der gesamte Besitz, inklusive der digitalen Bestandteile, an die Erben über. Dies ist einfach, wenn der digitale Nachlass auf einem USB-Stick oder einer Festplatte gespeichert ist. Denn in diesen Fällen kann dieser digitale Nachlass an die Erben physisch übergeben werden.

Problematisch wird es, wenn Daten im Internet (z.B. über einen Cloud-Dienst) abgespeichert sind oder der Zugang durch ein Passwort geschützt ist (siehe dazu: Sterben im digitalen Zeitalter – kann man Passwörter vererben?). Über im Internet gespeicherte Daten schweigt das Schweizer Erbrecht und urheberrechtlich geschützt werden nur Sammlungen mit „individuellem Charakter“. Dieses Kriterium werden zwar die eigens erschaffenen Pläne, Zeichnungen oder Erfindungen, wohl kaum aber die meisten Laiensammlungen erfüllen. Zudem verneinen die Nutzungsbedingungen mehrheitlich die Weitergabe der Daten. Eine Anfechtung dieser ist sehr schwierig, da als Klageort oftmals ein Gericht in den USA vorgesehen ist.

Wichtig für den Erblasser

Damit wertvolle Daten reibungslos an die Erben übergehen können, sollte der Erblasser einige Vorkehrungen betreffend seinen digitalen Nachlass treffen. So empfiehlt es sich, Daten entweder auf einem physischen Medium (z.B. USB-Stick, externe Festplatte etc.), auf dem Computer oder in speziellen Clouds, welche die Daten nach dem Tod direkt an die Nachkommen weiterleiten, abzuspeichern. Alle relevanten Passwörter (v.a. das Benutzerpasswort für den Computer) sollten festgehalten und an einem sicheren Ort hinterlegt werden. Zusätzlich können Willensvollstrecker mit der Handhabung oder der Löschung gewisser Daten betraut werden.

Digitale Nachlassverwaltung in Kürze

  • Überprüfen Sie, welchen Vermögensgüter Sie als digitalen Nachlass Ihren Erben hinterlassen würden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihre Erben den Zugang zu den Vermögensgütern Ihres digitalen Nachlasses haben.
  • Sollten Sie Daten auf Clouds online gespeichert haben, sollten Sie den Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter durchlesen. Haben Ihre Erben Zugriff auf Ihre Daten? Wenn nicht, sollten Sie den Vertrag abändern oder einen neuen Anbieter suchen.

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