10. Juni 2018

Das öffentlich beurkundete Testament

Neben dem handschriftlichen und dem mündlichen (Not-) Testament kennt das Gesetz auch die Variante der öffentlichen Beurkundung. Sie hat Vorzüge, die sich vor allem in komplizierten Verhältnissen oder bei wertvollem Nachlass auszahlen können.

30. Juni 2017

Die öffentliche Beurkundung – wann braucht es einen Notar?

Das Testament wird vom Erblasser ohne Beteiligung möglicher Erben oder Vermächtnisnehmer errichtet. Dies kann heikel sein, da die letztwillige Verfügung erst nach dem Tod des Verfassers Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat daher zum Schutz aller Beteiligten Formvorschriften erlassen.

5. Mai 2017

Der Ehevertrag

Vor und auch nach der Eheschliessung können Eheleute einen Ehevertrag eingehen. Darin können sie ihren Güterstand regeln. Auch einzelne Vermögenswerte sind als Teil eines Ehevertrages aufnehmbar. Als Formerfordernis wird die öffentliche Beurkundung verlangt.

18. November 2016

Das Testament – Erfordernisse in Form und Inhalt

Im Falle eines Todes ist das Testament oft die wichtigste überbleibende Urkunde. Damit es gültig ist, muss es gewisse Formvorschriften erfüllen. So muss es im Normalfall von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.