Steuern treffen Nichtverwandte stärker
Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern verhalten sich bei Ehegatten/eingetragenen Partnern unterschiedlicher als bei Nichtverwandten. Fliessen Erbschaftsteile aus der Familie aus, ist das Wissen über mögliche Abgaben womöglich sehr relevant.
Auskunftspflicht in einem Erbfall
Während eines Erbgangs sind gewisse Dokumente der verstorbenen Person unerlässlich. Diese enthalten teils wichtige Informationen in Bezug auf relevante Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft. Einige unterstehen gar der Herausgabe- oder Auskunftspflicht.
Erbverzicht und Ausschlagung
Für die Erben besteht zwar keine Pflicht, aber ein Recht, eine Erbschaft anzunehmen. Sie können diese aber auch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Erbverzichts ablehnen. Bei einem überschuldeten Nachlass empfehlen wir die Ausschlagung der Erbschaft.
Das Erbe vertraglich wegbedingen
Grundsätzlich steht gesetzlichen Erben mindestens der Pflichtteil zu. Durch vertragliche Gestaltung, lassen sich im Einzelfall passendere Konstellationen vereinbaren. Eine geschickte Planung ermöglicht gar Steuerersparnisse.
Welche Sonderformen der Schenkung gibt es?
Schenken ist nicht gleich schenken: Unterschiedliche Formen werden situationsbedingt angewandt und bringen verschiedene Wirkungen mit sich. Einige Beispiele verdeutlichen die Wichtigkeit der richtigen Wahl.
In einer Patchwork-Familie richtig (ver-)erben
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal geregelt und können sich stark unterscheiden. In vielen Kantonen sind die Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Um Steuern zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen.
Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.