5. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs

Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.

5. Januar 2023

Die Revision des Erbrechts und ihre Bedeutung für die Nachlassplanung

Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.

5. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?

Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.

4. Januar 2023

Erbrechtsrevision – Was ändert sich für mich?

Mit der Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision betrifft unter anderem die Pflichtteile. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind im Rahmen weiterer Gesetzesrevisionen Neuerungen geplant.

31. Dezember 2022

Was sind die Pflichtteile meiner Kinder? Gibt es Alternativen?

Die Nachkommen jeder Erblasserin und jedes Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch, der ihnen grundsätzlich nicht entzogen werden darf. Was das für Ihr Testament bedeutet und welche alternativen Lösungen es gibt, erklären wir Ihnen in diesem Text.

30. Dezember 2022

Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz

Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.

22. Juni 2021

Diese drei Testamente sollten Sie kennen

In der Schweiz gibt es drei verschiedene Varianten, ein Testament zu erstellen: Das Nottestament, das handschriftliche Testament und die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung. Das handschriftliche Testament ist gleichwertig wie die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung.

15. Februar 2021

Alexandra Zeiter, Fachanwältin für Erbrecht: „Ich sehe viele Familiengeschichten.“

4. November 2020

Fachanwalt – Notar: Was unterscheidet sie?

Juristische Berufe gibt es einige, wobei sich die Arbeiten und Voraussetzungen wesentlich unterscheiden. Während der Fachanwalt sich auf ein Fachgebiet spezialisiert und vom Anwaltsverband geprüft wird, sind notarielle Tätigkeiten kantonal geregelt und variieren daher.