Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Die Ehe, die Scheidung und ihre Folgen im Allgemeinen Wie zunächst bei der Eheschliessung handelt es sich bei der Scheidung um eine rechtliche Handlung von grosser Tragweite: Aus dem Zivilstand einer Person leitet das Schweizerische Zivilgesetzbuch verschiedene Vermutungen. Dazu gehören auch zwingende Regelungen, die das Vermögen der Beteiligten betreffen. Zwischen den Ehegatten besteht ein besonderes […]
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Bei einem Erbgang kommen nicht nur gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Um bestmöglich zu vererben, steht ablebenden Personen auch die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung offen. Je nach Vertragsart erreichen Sie damit einen anderen Zweck.
Eine erbrechtliche Zuwendung ist selten vorbehaltlos geschuldet. Im Gegenteil: Der Erblasser kann das Erbe mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So kann er Erbansprüche individualisieren und seinem letzten Willen Geltung verschaffen.