Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Grundsätzlich wirkt sich erst die rechtskräftige Scheidung auf die Stellung der Ex-Ehegatten aus. Das neue Erbrecht bringt womöglich Änderungen mit sich. Wollen Sie sich trotz Scheidung gegenseitig absichern, so ist dies mittels Ehevertrag oder Testament möglich.
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Bei einem Erbgang kommen nicht nur gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Um bestmöglich zu vererben, steht ablebenden Personen auch die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung offen. Je nach Vertragsart erreichen Sie damit einen anderen Zweck.
Eine erbrechtliche Zuwendung ist selten vorbehaltlos geschuldet. Im Gegenteil: Der Erblasser kann das Erbe mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So kann er Erbansprüche individualisieren und seinem letzten Willen Geltung verschaffen.