Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist optional und macht etwa bei einem komplexen Nachlass oder zur Vorbeugung von Streitigkeiten zwischen den Erben Sinn. Wird kein Willensvollstrecker eingesetzt, regeln die Erben die Teilung des Nachlasses gemeinsam.
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Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker