Werteanamnese – was ist das?

Eine Patientenverfügung ist ein guter Schritt, um sich im Falle der Urteils-/Handlungsunfähigkeit nach seinem Willen abzusichern. Da diese meist nicht jeden einzelnen Punkt regelt, ist die Auflistung gewisser Werte und Grundhaltungen anzuraten.

Die Werteanamnese als Welt- oder Wertekompass

Werteanamnesen meinen schriftlich festgehaltene Lebenseinstellungen, Werte, Wünsche, Ängste, Erwartungen und Hoffnungen. Diese können in Bezug auf Gesundheit und Krankheit für die Interpretation von Patientenverfügungen hilfreich sein. Sie stellen sozusagen eine Art „Wertekompass“ dar, an dem sich Angehörige und Betreuer orientieren können. 

Auch Vertretungspersonen können diese Funktion übernehmen, wenn sich die Beteiligten vorher genügend miteinander ausgetauscht haben. Die Werteanamnese ist wichtig, da eine Patientenverfügung interpretationsbedürftig ist. Die Ersteller können kaum je alle Situationen im Vorfeld schon erkennen und regeln. Folglich dient eine Werteanamnese hier als Entscheidungshilfe. Besonders bei Patientenverfügungen, auf denen Sie lediglich Vorgegebenes ankreuzen, ist solch ein Hilfsmittel wichtig. 

Insbesondere für Personen aus anderen Kulturkreisen wäre es von Bedeutung, eine solche Werteanamnese zu erstellen. Lebenserhaltung um jeden Preis verträgt sich nicht mit jedem kulturellen Hintergrund und kann durchaus auch unerwünscht sein. 

Ihr Hausarzt kann Ihnen dabei behilflich sein, Ihre Vorstellungen greifbarer zu machen. Sie sollten im Gespräch mit ihm auch eine Werteanamnese erstellen und schriftlich festhalten. Ihr Umfeld wird Ihnen dankbar sein, wenn es sich im Ernstfall zusätzlich an einer solchen Stütze orientieren kann.

Patientenverfügung – einige Hinweise

Wenn Sie den Inhalt Ihrer Patientenverfügung festgelegt haben, muss diese im Ernstfall auch noch auffindbar sein. Am besten ist es, mehrere Exemplare an verschiedenen Orten aufzubewahren (eine beim Hausarzt, eine bei sich zu Hause und eine bei einer nahestehenden Person). Zudem können Sie einen Zettel aufbewahren und bei sich tragen, der auf die Existenz der Patientenverfügung hinweist und deren Hinterlegungsort beinhaltet.  

Eine einmal ausgefertigte Patientenverfügung wird leider häufig nicht mehr angeschaut. Die Einstellungen zu diesen Themen können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Darum sollte man die Patientenverfügung zumindest alle paar Jahre rekapitulieren und bei Bedarf Änderungen vornehmen. Auch die Wertvorstellungen können sich durch Lebenserfahrung und einschneidende Erlebnisse ändern. Dies sollten Sie auch schriftlich festhalten, um Ihr Umfeld auf dem neuesten Stand zu halten.     

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