3. Juli 2017

Wohnrecht – lebenslanges Wohnen im Eigenheim

Man kann ein Wohnrecht beantragen, um die individuelle Wohnsituation im Todesfall abzusichern. Unter dem Wohnrecht versteht man das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon zu bewohnen. Im Gegensatz zur „Nutzniessung“ ist die Nutzung beim Wohnrecht persönlich und nicht übertragbar.