In der zunehmend diversen Gesellschaft der letzten Jahrzehnte konnten sich in der Schweiz zahlreiche neue Beziehungs- und Lebensmodelle etablieren. Das Erbrecht fand lange keine passenden Antworten auf die sich wandelnde Lebensrealität der Menschen. Der Gesetzgeber möchte diese nun mit der laufenden Erbrechtsrevision nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich damit für Sie und Ihre …
Freizügigkeitsleistungen bilden einen Teil der zweiten Säule. Diese können bei Stellenwechsel «mitgenommen» oder auf einem Freizügigkeitskonto deponiert werden. Grundsätzlich ist ein Bezug vor der Pensionierung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen – einige sollen der Abdeckung von Risiken und andere wiederum der Vorsorge dienen. Neben gesetzlich obligatorischen Versicherungen gibt es weitere, freiwillige Versicherungen (Lebensversicherungen). Nachfolgend ein kurzer Überblick.
Eine eingetragene Partnerschaft bringt eheähnliche Erbansprüche mit sich. Im Ablebensfall kann der überlebende Partner testamentarisch oder vertraglich maximal begünstigt werden. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.