Kann ich beim Erbvorbezug die Ausgleichungspflicht übergehen?
Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Mögliche Probleme beim Vermachen eines Testaments
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.
Wo kein Kläger, da kein Richter?
Das Privatrecht ist eines der wichtigsten Rechtsgebiete für die Abwicklung von Erbfällen. Dabei gibt es zwei wichtige Grundsätze, die womöglich einschlägig sein können. Den Regelfall stellt die Anfechtbarkeit dar, als Ausnahme kommt die Nichtigkeit zum Zug.