Der Erbvorbezug ist im Grunde eine besondere Form der Schenkung. Seine Besonderheit liegt darin, dass die Leistungen, die der Empfänger vorab, also zu Lebzeiten des Erblassers, erhält, auf seinen späteren Anteil an der Erbschaft anzurechnen sind.
Der Erbverzichtsvertrag ist ein eigenartiges Konstrukt, da er sowohl zu Lebzeiten wie auch nach dem Ableben eines Erblassers Wirkungen entfaltet. Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen, die bereits vor dem Eintritt des Erbfalls Bindungswirkungen entfalten kann.
Eltern zugunsten gemeinsamer Kinder Die Ehegatten stehen zueinander in einem besonderen Verhältnis: Sie sind zwar nicht durch Abstammung miteinander verwandt, bilden aber dennoch gemeinsam eine Familie. Dieses Sonderverhältnis gründet im Eherecht, zu dem auch das Güterrecht der Ehegatten gehört. Beim Tod eines Ehegatten wird in der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung der Güterstand aufgelöst. Zumeist ist die […]
Verstirbt jemand, ohne eine Verfügung von Todes wegen, d.h. ein Testament oder einen Erbvertrag, zu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge des ZGB. Die Erbberechtigung bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis der in Frage kommenden Personen zum Erblasser bzw. zur Erblasserin. Stellung von Geschwistern in der gesetzlichen Erbfolge Die nächsten Erben eines Erblassers sind seine Nachkommen. Hat […]
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.