Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie nach dem Tod des Erblassers automatisch eine Erbengemeinschaft. Doch wie und wann wird sie wieder aufgelöst? Erfahren Sie in unserem Beitrag mehr über die Auflösung und den Austritt aus einer Erbengemeinschaft.
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?