Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.
Der Erbvorbezug ist im Grunde eine besondere Form der Schenkung. Seine Besonderheit liegt darin, dass die Leistungen, die der Empfänger vorab, also zu Lebzeiten des Erblassers, erhält, auf seinen späteren Anteil an der Erbschaft anzurechnen sind.
Der Erbverzichtsvertrag ist ein eigenartiges Konstrukt, da er sowohl zu Lebzeiten wie auch nach dem Ableben eines Erblassers Wirkungen entfaltet. Es handelt sich um eine Verfügung von Todes wegen, die bereits vor dem Eintritt des Erbfalls Bindungswirkungen entfalten kann.
Die Ehe, die Scheidung und ihre Folgen im Allgemeinen Wie zunächst bei der Eheschliessung handelt es sich bei der Scheidung um eine rechtliche Handlung von grosser Tragweite: Aus dem Zivilstand einer Person leitet das Schweizerische Zivilgesetzbuch verschiedene Vermutungen. Dazu gehören auch zwingende Regelungen, die das Vermögen der Beteiligten betreffen. Zwischen den Ehegatten besteht ein besonderes […]
Bei einem Erbgang kommen nicht nur gesetzliche Regelungen zur Anwendung. Um bestmöglich zu vererben, steht ablebenden Personen auch die Möglichkeit einer vertraglichen Vereinbarung offen. Je nach Vertragsart erreichen Sie damit einen anderen Zweck.