… für einige Zusammenhänge in Bezug auf die Nachlassabwicklung. Nicht nur der Erbteil wird von der Stellung in der Familie beeinflusst, auch der geschützte Pflichtteil und die Erbschaftssteuer können variieren. Die neue Erbrechtsrevision ist im Auge zu behalten.
Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Wollen Erben nicht am Erbgang teilnehmen, stehen diesen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind in einer letztwilligen Verfügung zu regeln. Sie bekommen meist trotzdem etwas, wobei auch eine vollständige Ausschlagung möglich ist.
Steuerpflichtige Personen können Vermögenswerte, die sie an eine steuerbefreite Organisation spenden, von der Steuer in Abzug bringen. Was das bedeutet, und inwiefern Sie damit Steuern sparen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.