Das Institut der Ausgleichung dient dazu, die Gleichbehandlung der gesetzlichen Erben untereinander zu fördern. Alle lebzeitigen Zuwendungen, die auf ihren Erbteil anrechenbar sind, müssen Erbinnen und Erben daher gegenüber ihren Miterben zur Ausgleichung bringen. Wie dies funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten Erblasser und Erbberechtigte haben, möchten wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich steht gesetzlichen Erben mindestens der Pflichtteil zu. Durch vertragliche Gestaltung, lassen sich im Einzelfall passendere Konstellationen vereinbaren. Eine geschickte Planung ermöglicht gar Steuerersparnisse.
Die Schenkung – ein Fluch und Segen zugleich. Ihr Vater verstirbt, und Ihre Mutter fängt an Menschen zu beschenken: ein Auto für die Nachbarstochter, eine Reise für die beste Freundin. Als Erben bekommen Sie noch einen Batzen Geld. Sie fürchten sich. Was können Sie tun?
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Verstirbt eine Person, so ist die Erbmasse beziehungsweise die Teilungsmasse unter den Erben aufzuteilen.