Ausgleichungspflicht und ihre Bedeutung für die Erbschaft
Nicht in wenigen Familien gibt es aufgrund von Erbstreitereien böses Blut. Damit alle Erbenden gleich behandelt werden, schreibt das Gesetz u. a. die Ausgleichung vor. Was die Ausgleichung genau ist und welche Regeln für wen gelten, erfahren Sie hier.
Was bedeutet die Ausgleichung von Erbvorbezügen?
Das Institut der Ausgleichung dient dazu, die Gleichbehandlung der gesetzlichen Erben untereinander zu fördern. Alle lebzeitigen Zuwendungen, die auf ihren Erbteil anrechenbar sind, müssen Erbinnen und Erben daher gegenüber ihren Miterben zur Ausgleichung bringen. Wie dies funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten Erblasser und Erbberechtigte haben, möchten wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.
Viel Geld verlieren ist für Erben kein Muss
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Erbe vertraglich wegbedingen
Grundsätzlich steht gesetzlichen Erben mindestens der Pflichtteil zu. Durch vertragliche Gestaltung, lassen sich im Einzelfall passendere Konstellationen vereinbaren. Eine geschickte Planung ermöglicht gar Steuerersparnisse.
Die Schenkung – eine Alternative zur Erbschaft?
Die Schenkung – ein Fluch und Segen zugleich. Ihr Vater verstirbt, und Ihre Mutter fängt an Menschen zu beschenken: ein Auto für die Nachbarstochter, eine Reise für die beste Freundin. Als Erben bekommen Sie noch einen Batzen Geld. Sie fürchten sich. Was können Sie tun?
Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Ausgleichungspflicht unter den Erben
Verstirbt eine Person, so ist die Erbmasse beziehungsweise die Teilungsmasse unter den Erben aufzuteilen.