Schutzbehörde KESB: Das müssen Sie wissen

Kommt einer Person die Fähigkeit abhanden, für sich selbst rechtsgültig zu handeln, kann dies unter Umständen ein Fall für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB sein.

Was ist die KESB genau? Was kann sie im Bereich des Erwachsenenschutzes tun?  Besonders für Angehörige von älteren – evtl. dementen – Personen ist es wichtig zu wissen, in welchen Fälle die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB einschreitet.

Verliert eine Person ihre Urteilsfähigkeit, kann sie von Gesetzes wegen nicht mehr im Rechtsverkehr auftreten. Sie verliert damit ihr Recht gültig über ihr Vermögen zu verfügen. Ferner kann sie im Falle einer Hospitalisierung auch nicht mehr gültig in medizinische Eingriffe einwilligen, bzw. ihre Zustimmung verweigern. Im Idealfall hat die Person vorgängig bereits eine Verfügung erlassen (vgl. Beitrag zum Vorsorgeauftrag bzw. Patientenverfügung), welche regelt, durch wen sie sich vertreten lassen will. Wurde nichts schriftlich festgehalten, so geht das Gesetz davon aus, dass der Ehepartner bzw. die eingetragene Partnerin das Vertretungsrecht erhält. Bestehen Zweifel, ob der gesetzliche Vertreter der Aufgabe gewachsen ist oder sind die Interessen der urteilsunfähigen Person in Gefahr, so schreitet die KESB ein. Ferner kann jede Person bei der KESB eine Anzeige machen, wenn sie eine Person als hilfsbedürftig betrachtet. Die KESB prüft sodann ob sie zuständig ist bzw. ob Handlungsbedarf besteht.

Organisation der KESB

Die KESB ist eine Fachbehörde. Ihre Mitglieder müssen demnach sachverständig sein. Entscheide müssen in der Regel von mind. drei Personen getroffen werden. Der Aufbau und die Organisation der KESB ist Sache der Kantone. Ihnen kommt ein grosser Gestaltungsraum zu.

Aufgabenbereich der KESB

Das Grundziel der KESB besteht in der Wahrung der Interessen einer Person. Dafür verfügt sie über einen sehr weitreichenden Aufgabenbereich. Namentlich dazu gehört die Inkraftsetzung von Vorsorgeaufträgen, die Vermeidung von Interessenskonflikten (z.B. zwischen den Interessen der urteilsunfähigen Person und ihrem Beistand), die Anordnung und Aufhebung von Beistandschaften, sowie das Mitwirken bei deren Führung und das Ernennen bzw. Entlassen von Beiständen. Im finanziellen Bereich kann die KESB auch ein öffentliches Inventar für eine verbeiständete Person anordnen. Welche Vorgehensweise die KESB wählt ist immer vom Einzelfall abhängig. Sie versucht damit die jeweils höchst mögliche Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen.

Eine Antwort auf „Schutzbehörde KESB: Das müssen Sie wissen“

Martin Schuppli sagt:

ich bin immer wieder hocherfreut, wie unsere juristischen Beiträge von LEONARD CHRISTEN, B. A. LAW HSG Beachtung finden.

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