Wie verhält es sich mit dem Erbrecht, wenn man gerichtlich getrennt ist?

Die Erbberechtigung bleibt unter dem aktuellen Erbrecht auch nach der gerichtlichen Trennung bestehen. Der überlebende Ehegatte ist bis zum rechtskräftigen Abschluss der Scheidung berechtigt. Dies soll allerdings mit der bevorstehenden Revision des Erbrechts geändert werden.

Weiteres zum Thema
Scheidung: Ist mein Testament weiterhin gültig?

Kommentar verfassen