Wer entscheidet über die sterblichen Überreste?

Mein Papa wurde als Schweizer in der Schweiz beerdigt. Mein Bruder hat sich nun erlaubt, die Erde unseres Vaters mit zu sich nach Hause zu nehmen. Ohne Einwilligung der anderen 4 Geschwister. Darf er das alleine entscheiden? Wenn nicht, was können wir nun tun?

Grundsätzlich ist der Wille der verstorbenen Person massgeblich für die Art und Weise der Bestattung und somit auch für die Wahl des Aufbewahrungsortes der Urne. Detaillierte Vorschriften werden in den Bestattungsverordnungen der Kantone sowie der Gemeinden am Wohnort der verstorbenen Person geregelt. Vorliegend ist unklar, wo Ihr Vater seinen letzten Wohnort hatte. Da die Bestattungsverordnungen der Kantone / Gemeinden schweizweit jedoch sehr ähnlich sind, gehen wir zur Veranschaulichung auf die Bestattungsverordnung des Kantons Zürich ein.

Falls Ihr Vater kein Wille betreffend Aufbewahrungsort der Urne geäussert hat, sehen die Bestimmungen im Kanton Zürich eine Reihenfolge vor, wer über Fragen bezüglich der Bestattung entscheiden kann. Dies ist grundsätzlich zuerst die Ehepartnerin und danach können dessen Kinder über 16 Jahre darüber befinden. Sind in Ihrem Fall die Kinder des Verstorbenen (Sie und Ihre vier Geschwister) für diese Fragen zuständig, darf die Gemeinde davon ausgehen, dass Handlungen einzelner Geschwister mit den anderen Geschwistern abgesprochen sind.

Wenn Ihr Bruder die Urne zu sich nach Hause nimmt, wird die Zustimmung der anderen Geschwister somit vermutet. Dies gilt nicht, sofern die Gemeinde von der Uneinigkeit weiss. In diesem Fall entscheidet die zuständige Behörde über Bestattungs-Angelegenheiten. So werden Urnen ohne Willenserklärungen der «entscheidungsbefugten» Personen auf Gemeindefriedhöfen beigesetzt. Weiter kann darauf hingewiesen werden, dass sich Ihr Bruder durch eigenmächtige Bestattungshandlungen unter Umständen sogar strafbar machen könnte, was eine Busse zur Folge hätte.

Basierend auf diesen Ausführungen geben wir Ihnen nachfolgend eine Handlungsempfehlung für den Kanton Zürich. Befindet sich der letzte Wohnort Ihres Vaters in einem anderen Kanton, können die Vorschriften abweichen. Im Allgemeinen empfehlen wir Ihnen, wenn möglich, eine einvernehmliche Lösung unter allen Geschwistern zu finden. Andernfalls entscheidet wohl die Gemeinde am letzten Wohnort des Verstorbenen über den Beisetzungsort. Weigert sich Ihr Bruder, eine für alle Parteien befriedigende Lösung zu suchen und gibt er die Urne nicht heraus, könnte dies für ihn unter Umständen eine Busse zur Folge haben. Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall Kontakt mit der Wohnsitzgemeinde Ihres Vaters aufzunehmen.

Weiteres zum Thema:
Bestattungsarten in der Schweiz
«Mit der Asche Verstorbener müssen wir respektvoll umgehen»

Kommentar verfassen