Muss ein Konto auf beide Namen lauten, damit der Überlebende darüber verfügen kann?

Muss ein Konto auf beide Namen lauten, damit der Überlebende darüber verfügen kann? Bsp.: Das Lohnkonto lautet auf meinen Mann. Im Moment kann ich als Frau davon Geld beziehen.

Heutzutage ist es häufig so, dass Banken nicht mehr so rasch Konten freigeben. Sie fürchten teilweise zu Recht Doppelauszahlungen aufgrund unklarer Besitzverhältnisse. Nebst den Vollmachten wird deshalb empfohlen, dass jeder Ehegatte ein „Notgroschenkonto“ hat. Damit sollten die ersten 3 bis 4 Monate die laufenden Unterhaltskosten bezahlt werden können (Miete, Krankenkasse, etc.). Nicht berücksichtigen muss man dabei die Todesfallkosten — diese werden praktisch bei jeder Bank auf Kulanz bezahlt.

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